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03.12.2025
03.12.2025
27464 Landgericht Köln

Hundehalter ist nach rund zwei Jahre probeweiser Übernahme eines fremden Hunden als Eigentümer anzusehen

03.12.2025Wer einen fremden Hund - hier Zwergspitz - zwei Jahre lang "probeweise" hält, ihn komplett versorgt, finanziert und sogar ummeldet, ist neuer Eigentümer des Hundes geworden. Das Amtsgericht Köln ging in dem vorliegenden Fall von einer konkludenten Einigung über den Eigentumsübergang des Zwergspitzes aus. Das Landgericht Köln hat im Rahmen vorab beantragter Prozesskostenhilfe für die Durchführung einer Berufung das vorangegangene amtsgerichtliche Urteil inhaltlich bestätigt und insbesondere einen Anspruch auf Herausgabe des Hundes verneint.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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