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29.04.2024
29.04.2024
17008 Landessozialgericht Rheinland-Pfalz

Erkrankung nach vom Arbeitgeber angebotener freiwilliger Grippeschutzimpfung stellt kein Arbeitsunfall dar

18.10.2021Erkrankt ein Arbeitnehmer nach einer vom Arbeitgeber angebotenen Grippeschutzimpfung, liegt kein Arbeitsunfall vor, wenn die Impfung freiwillig war. In diesem Fall besteht kein gesetzlicher Unfall­versicherungs­schutz. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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