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28.04.2024
28.04.2024
14016 Oberlandesgericht München

Erhebliche Verzögerung bei Erstellung eines Gutachtens durch Sachverständigen rechtfertigt allein keine Besorgnis der Befangenheit

15.02.2021Verzögert sich die Erstellung eines Gutachtens durch einen Sachverständigen erheblich, rechtfertigt dies allein nicht dessen Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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