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28.04.2024
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12752 Verwaltungsgericht Kassel

Erfolgreiche und rechtzeitige Anmeldung zu Prüfungen obliegt Studierenden

17.11.2020Es obliegt grundsätzlich den Studierenden sich um eine erfolgreiche und rechtzeitige Anmeldung zu Prüfungen zu sorgen. Für die Universität besteht keine Pflicht zu überprüfen, ob sich Studierende wirksam zu einer Prüfung angemeldet haben. Dies hat das Verwaltungsgericht Kassel entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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