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29.04.2024
29.04.2024
16236 Verwaltungsgericht Mainz

Entlassung eines Justiz­vollzugs­beamten auf Probe

09.08.2021Ein Justiz­vollzugs­beamter auf Probe, der einen Häftling absichtlich einer Gefahr von verbalen und körperlichen Übergriffen von Mitgefangenen in einer Haftanstalt aussetzt (hier "Walk of Shame"), kann schon vor Ablauf der regulären Probezeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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