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28.04.2024
28.04.2024
10335 Finanzgericht Münster

Entgelt für die Anbringung von Werbung auf privaten Fahrzeugen stellt Arbeitslohn dar

04.02.2020Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass ein Entgelt, das der Arbeitgeber an seine Mitarbeiter für die Anbringung eines mit Werbung versehenen Kennzeichenhalters zahlt, der Lohnsteuer unterliegt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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