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12.05.2025
12.05.2025
21495 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Einstellung - Eingliederung in die Betriebsor­ganisation grösserer Unternehmen

06.08.2023Einstellung - Eingliederung in die Betriebsor­ganisation grösserer UnternehmenLandesarbeits­gericht Köln, Urteil vom 29.10.2021, Aktenzeichen 9 TaBV 17/21Die für eine Einstellung erforderliche Eingliederung in die Betriebsor­ganisation erfordert nicht, dass der Arbeitnehmer seine Arbeiten auf dem Betriebsgelände oder innerhalb der Betriebsräume verrichtet. Entscheidend für eine Eingliederung ist nicht der örtliche Sitz des Arbeitnehmers, sondern dessen organisatorische Zuordnung.Das Unternehmen der Arbeitgeberin gliedert sich in einzelne Regionalbetriebe, darunter der Betrieb Zentrale, für die jeweils ein Betriebsrat gebildet wurde. ...Weiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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