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05.05.2024
05.05.2024
12517 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Eilantrag eines Tattoo-Studios gegen SARS-CoV-2-Eindämmungs­verordnung des Landes Brandenburg abgelehnt

04.11.2020Das Oberverwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat den Eilantrag eines Tattoo-Studios, den Vollzug von § 9 Abs. 1 der aktuellen SARS-CoV-2-Eindämmungs­verordnung des Landes Brandenburg vorläufig auszusetzen, soweit damit das Erbringen von Tätowier­dienstleistungen verboten wird, abgelehnt. Die angegriffene Vorschrift regelt, dass die Erbringung körpernaher Dienstleistungen, bei denen dienstleistungs­bedingt das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann, untersagt ist.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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