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06.05.2024
06.05.2024
12456 Verwaltungsgericht Osnabrück

Eilantrag eines Osnabrücker Gastronomen gegen die Sperrstunden­regelung in der Niedersächsischen Corona-Verordnung erfolgreich

27.10.2020Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat dem Eilantrag eines Osnabrücker Gaststätten­betreibers gegen die in der Niedersächsischen Corona-Verordnung geregelte Sperrstunde stattgegeben. Der Antragsteller darf seine Gaststätte deshalb vorläufig auch in der Zeit von 23 bis 6 Uhr öffnen, für andere Gastwirte gilt dies jedoch nicht, da es sich nicht um eine Entscheidung in einem vor dem Oberverwaltungs­gericht zu führenden Normenkontrollv­erfahren handelt, die Auswirkungen auf alle Gaststätten­betreiber hätte.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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