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22.05.2025
22.05.2025
25901 Hamburgisches Verfassungsgericht

Eilantrag des Volksbegehrens "Hamburg Werbefrei" unzulässig

22.05.2025Mit Beschluss vom 6. Mai 2025 hat das Hamburgische Verfassungsgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Initiatorinnen und Initiatoren des Volksbegehrens "Hamburg Werbefrei" als unzulässig verworfen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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