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26.06.2025
26.06.2025
26078 Verfassungsgerichtshof Berlin

Berliner Verfassungs­gerichtshof hält Anti-Auto-Volksbegehren "Berlin autofrei" für zulässig

26.06.2025Der Antrag der Trägerin Gemeingut in BürgerInnenhand e.V. auf Einleitung des Volksbegehrens über ein „Berliner Gesetz für gemeinwohl­orientierte Straßennutzung (GemStrG Bln)“ ist zulässig. Das hat der Verfassungs­gerichtshof des Landes Berlin entschieden. Damit kann das Verfahren der Bürgerbeteiligung fortgesetzt werden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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