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01.05.2024
01.05.2024
14390 Verwaltungsgericht Mainz

Eigentümer muss Zulauf von Niederschlagswasser auf Grundstück dulden

12.03.2021Bei nur unwesentlicher Beeinträchtigung durch von der öffentlichen Straße auf ein Grundstück abfließendes Oberflächenwasser ist der Straßen­baulast­träger nicht zur Folgenbeseitigung verpflichtet. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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