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28.04.2024
28.04.2024
22894 Kanzlei am Südstern

Eigenbedarfs­kündigung abgewehrt

05.01.2024Erfolgreiches Vorgehen gegen VermieterinUnsere Mandantin ist Mieterin einer Wohnung. Die Eigentümerin der Wohnung hat unsere Mandantin wegen Eigenbedarfs mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten widerrechtlich gekündigt.Infolge wurden die Schlösser der Wohnung nach Ablauf der Kündigungsfrist durch die Eigentümerin ausgetauscht. Die Mieterin, unsere Mandantin, konnte ihre Wohnung nicht mehr betreten.Außerdem wurde die Wohnung durch die Eigentümerin neu vermietet. Der neue Mieter hatte durchgehend Zugriff auf die Wohnung und die darin befindlichen Gegenstände.Wir haben eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Amtsgericht eingereicht und gewonnen! Die Entscheidung des Amtsgerichts ist sofort ergangen. Mittlerweile konnte unsere Mandantin ihre ...Weiterlesen auf kanzlei-am-suedstern.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-am-suedstern.de
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