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29.04.2024
29.04.2024
10190 Verwaltungsgericht Düsseldorf

Ehemaliger Sanitätsoffizier muss Ausbildungskosten in Höhe von ca. 57.000 Euro an Bundeswehr zurückzahlen

15.01.2020Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland einen ehemaligen Zeitsoldaten, der während seiner Dienstzeit ein Medizinstudium absolviert hat und infolge Kriegs­dienst­verweigerung vorzeitig aus der Bundeswehr entlassen worden ist, zu Recht dazu verpflichtet hat, das ihm gewährte Ausbildungsgeld sowie Kosten der Fachausbildung in Höhe von insgesamt etwa 57.000 Euro zu erstatten.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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