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28.04.2024
28.04.2024
18997 Verwaltungsgericht Neustadt

Ehemaliger Bürgermeister kann für Verstöße gegen das Vergaberecht nicht persönlich gemäß § 48 BeamtStG in Haftung genommen werden

28.07.2022Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass der frühere Bürgermeister der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben dieser gegenüber nicht zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist, und hat deshalb einen entsprechenden Heran­ziehungs­bescheid der Verbandsgemeinde aufgehoben.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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