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24.03.2025
24.03.2025
25311 Kanzlei Nussmann

Ehegatten­notvertre­tungsrecht – Vorsorgevollmacht erforderlich, wenn Sie nicht durch ihren Ehegatten vertreten werden möchten

11.02.2025Seit dem 1.1. 2023 sind Ehegatten berechtigt sich gegenseitig in Gesundheits­angelegenheiten zu vertreten. Hierzu regelt § 1358 BGB:  1358 Gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge Kann ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht besorgen (vertretener Ehegatte), ist der andere Ehegatte (vertretender Ehegatte) berechtigt, für den vertretenen Ehegatten 1. in […]Der Beitrag Ehegatten­notvertre­tungsrecht - Vorsorgevollmacht erforderlich, wenn Sie nicht durch ihren Ehegatten vertreten werden möchten erschien zuerst auf Kanzlei Nussmann.Weiterlesen auf www.kanzlei-nussmann.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kanzlei-nussmann.de
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