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27.04.2024
27.04.2024
15438 Hessisches Landessozialgericht

EHEC-Infektion ist kein Arbeitsunfall

02.06.2021Eine Infektion mit einem Erreger, die zu einer behandlungs­bedürftigen Erkrankung führt, stellt einen Unfall im Sinne der Gesetzlichen Unfallversicherung dar. Die Erkrankung ist jedoch nur dann als Arbeitsunfall anzuerkennen, wenn sich die Infektion bei einer versicherten Tätigkeit ereignet hat. Bei einer Versicherten, die sich mit dem EHEC-Erreger infiziert hat, ist dies nicht mit dem erforderlichen Vollbeweis nachgewiesen. Eine Infektion bei der Nahrungsaufnahme begründe keinen Arbeitsunfall, da es sich insoweit um eine private Verrichtung handele, für die kein Unfall­versicherungs­schutz bestehe. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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