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08.07.2025
08.07.2025
21925 Kanzlei am Südstern

Drogenkonsum illegal? Nein, nicht unbedingt!

02.09.2022» Gemäß dem BtMG macht sich strafbar, wer Drogen unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, besitzt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft. Dabei wird jedoch der bloße Eigenkonsum nicht als Straftatbestand gewertet. Die Entziehung der Fahrerlaubnis richtet sich dahingegen nach anderen Maßstäben. Nun erscheint fragwürdig, wie der Konsum ohne Erwerbshandlung und – vor allem – ohne Besitz erfolgen kann. Der Besitz im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG setzt ein tatsächliches Herrschafts­verhältnis sowie Besitzwillen und Besitzbewusstsein voraus. Wer also nur konsumiert, ohne tatsächliche Verfügungsgewalt über die Droge zu erhalten, ...Weiterlesen auf kanzlei-am-suedstern.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-am-suedstern.de
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