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29.04.2024
29.04.2024
10541 Verwaltungsgericht Freiburg

Deutscher Rettungsassistent mit Schweizer Rettungs­sanitäter­qualifikation darf in Deutschland als Notfallsanitäter arbeiten

24.02.2020Ein in Deutschland ausgebildeter Rettungsassistent darf ohne die üblicherweise vorgesehene Ergänzungsprüfung den Beruf des Notfallsanitäters in Deutschland ausüben, wenn er in der Schweiz nach entsprechender Eignungsprüfung unter der dortigen Berufsbezeichnung Rettungssanitäter tätig war. Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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