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27.04.2024
27.04.2024
20185 Amtsgericht Berlin-Schöneberg

Dachgeschossausbau, Gerüst, verklebte Fenster und große Putzschäden rechtfertigen Mietminderung von 30 %

10.02.2023Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit einem Dachgeschossausbau, Baugerüst, verklebte Fenster und erhebliche Putzschäden können eine Mietminderung in Höhe von 30 % der Bruttomiete rechtfertigen. Ein mietvertraglicher Ausschluss des Minderungsrechts während der Instand­setzungs­arbeiten ist unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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