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27.04.2024
27.04.2024
17158 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

D&O Versicherung für ehemaligen Vorstands­vorsitzenden der Wirecard AG umfasst auch vorläufige Deckung für PR-Kosten

10.11.2021Die Versicherungs­bedingungen der D&O Versicherung des ehemaligen Vorstands­vorsitzenden der Wirecard AG umfassen auch vorläufigen Deckungsschutz für Public-Relation-Kosten, wenn dem Versicherten infolge kritischer Medien­bericht­erstattung über einen versicherten Haftpflicht­versicherungs­fall ein karriere­beeinträchtigender Reputationsschaden droht. Dies umfasst die Kosten der Beauftragung einer PR-Agentur sowie presserechtlich spezialisierter Rechtsanwälte. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat im Eilverfahren die Beklagte insoweit zu vorläufigem Deckungsschutz verurteilt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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