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08.10.2026
08.10.2026
28678 Verwaltungsgericht Köln

DB InfraGO AG muss keine Wettbewerberklausel in ihre Nutzungsbedingungen aufnehmen

08.10.2026Mit Eilbeschluss hat die für die Eisenbahn­regulierung zuständige 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln entschieden, dass die Verpflichtung der DB InfraGO AG durch die Bundesnetzagentur zur Aufnahme einer Wettbewerberklausel in ihre Nutzungsbedingungen rechtswidrig ist.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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