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17.05.2024
17.05.2024
13149 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Corona: Weiter kein Betrieb von Hundeschulen in Nordrhein-Westafalen erlaubt

31.12.2020Die Einzel- und Gruppenausbildung in Hundeschulen darf weiterhin nicht stattfinden. Dies hat das Oberverwaltungs­gericht entschieden und damit den Antrag der Betreiberin einer Hundeschule aus Marl abgelehnt, die Coronaschutz­verordnung vorläufig außer Vollzug zu setzen, soweit danach sämtliche außerschulischen Bildungsangebote in Präsenz untersagt sind.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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