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29.04.2024
29.04.2024
12058 Verwaltungsgericht Bremen

Corona: Brüder und Schwestern von Grundschulkindern dürfen nicht pauschal von Einschulungsfeiern ausgeschlossen werden

25.08.2020Der pauschalisierte Ausschluss von Geschwisterkindern an den Einschulungsfeiern am 29.08.2020 im Land Bremen stellt eine unverhältnismäßige Ungleichbehandlung dar. Teilnahme­beschränkungen sind im Grundsatz zwar durchaus rechtens. Allerdings müssen sie sich an den örtlichen Gegebenheiten, wie beispielsweise der Größe des Schulhofes orientieren. Dies hat das Verwaltungsgericht Bremen entschiedenWeiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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