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28.04.2024
28.04.2024
11379 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Corona-Pandemie: Zehntklässler an privaten Ergänzungsschulen müssen weiterhin landeseinheitliche Externenprüfung ablegen

08.06.2020Während das Land Nordrhein-Westfalen für die Abschlussprüfungen der 10. Klassen an öffentlichen Schulen und Ersatzschulen bestimmt hat, dass in diesem Schuljahr wegen der Corona-Pandemie die landeseinheitlichen Aufgaben durch solche der jeweiligen Schule ersetzt werden, müssen Schülerinnen und Schüler an privaten Ergänzungsschulen nach wie vor eine Externenprüfung mit landeseinheitlichen Aufgaben vor einem von der Bezirksregierung berufenen Prüfungsausschuss ablegen. Diese Differenzierung verstößt nicht gegen den prüfungsrechtlichen Grundsatz der Chancengleichheit und das allgemeine Gleich­behandlungs­gebot. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht durch Beschluss einem normen­kontrollr­echtlichen Eilverfahren entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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