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28.04.2024
28.04.2024
11480 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Corona-Pandemie: BayVGH setzt Beschränkungen der Bewirtungszeiten in Gastronomie­betrieben vorläufig außer Vollzug

24.06.2020Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof (BayVGH) hat mit Beschluss vom 19. Juni 2020 die bis zum 21. Juni 2020 geltende Regelung der 5. Bayerischen Infektions­schutz­maßnahmen­verordnung, wonach die Abgabe von Speisen und Getränken sowohl in den Innenräumen von Gaststätten als auch auf Freischankflächen nur in der Zeit von 6 bis 22 Uhr erlaubt ist, im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes als nicht rechtskonform erachtet.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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