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27.04.2024
27.04.2024
12079 Bundesverfassungsgericht

Bundes­verfassungs­gericht lehnt Eilantrag gegen das Verbot einer Dauermahnwache in Berlin ab

31.08.2020Anlässlich eines von der zuständigen Versammlungsbehörde verfügten Verbots einer in Berlin auf der Straße des 17. Juni für den Zeitraum zwischen dem 30. August und dem 14. September 2020 geplanten Dauermahnwache zum Protest gegen staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie hat die 1. Kammer des Ersten Senats einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Zuvor hatte schon das Oberverwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg das Verbot der Dauermahnwache bestätigt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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