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28.04.2024
28.04.2024
16704 Oberlandesgericht Koblenz

Bundesrepublik haftet nicht - kein Versagen des Gesetzgebers und des Kraftfahrt-Bundesamtes im Zusammenhang mit der Verwendung einer Manipulations­software bei Dieselfahrzeugen

31.08.2021Die Bundesrepublik Deutschland hat bei der Umsetzung der Richtlinie 2007/46/EG das ihr zustehende Ermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt. Auch sei es bei der Erteilung und Überwachung der Typgenehmigungen zu keinem die Haftung auslösenden Versäumnis des Kraftfahrt-Bundesamtes gekommen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Koblenz bestätigt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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