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28.04.2024
28.04.2024
18214 Landgericht Regensburg

JVA haftet für Beschädigungen verwahrter Gegenstände eines Gefangenen

04.04.2022Werden verwahrte Gegenstände eines Gefangenen durch einen von der JVA eingesetzten Dritten vorsätzlich beschädigt, so haftet dafür die JVA. Dies hat das Landgericht Regensburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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