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02.05.2024
02.05.2024
20345 Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof bestätigt Unterbringung eines "Reichsbürgers" in einem psychiatrischen Krankenhaus

10.03.2023Ein Mann aus der Reichsbürgerszene, der angebliche Todesurteile über den Messengerdienst Telegram versandte, muss dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Oldenburg.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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