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01.05.2024
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10291 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Buchung eines Flugtickets einer ausländischen Fluggesellschaft über eine deutsche Internetseite begründet allein keinen Gerichtsstand in Deutschland

29.01.2020Wird ein Flugticket einer ausländischen Fluggesellschaft über eine deutschsprachige Internetseite gebucht, die technisch und inhaltlich vollständig vom Ausland aus gepflegt wird, sind deutsche Gerichte international unzuständig. Es fehlt an einem Bezug des Buchungsvorgangs zu einer deutschen Niederlassung. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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