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29.04.2024
29.04.2024
13173 Verwaltungsgericht Köln

Briefporto-Erhöhung 2019 voraussichtlich rechtswidrig

06.01.2021Die Genehmigung eines höheren Portos der Deutsche Post AG für Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibriefe (national) ist voraussichtlich rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit zugestelltem Beschluss vom 4. Januar 2021 festgestellt und die aufschiebende Wirkung einer hiergegen gerichteten Klage angeordnet. Unmittelbare Folgen hat die Entscheidung allerdings nur für den Antragsteller, einen bundesweit tätigen Logistik-Verband.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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