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29.04.2024
29.04.2024
15050 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Bestimmung des angemessenen Ausgleichs für Minderheits­aktionäre anhand des Börsenkurses der beherrschenden Gesellschaft möglich

12.05.2021Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat entschieden, dass der den Minderheits­aktionären gemäß § 304 Abs. 1 AktG zu gewährende angemessene Ausgleich anhand des Börsenkurses der beherrschten Gesellschaft bestimmt werden kann. Da diese Frage bislang höchstrichterlich nicht entschieden ist, hat der Senat die Rechtsbeschwerde zum BGH zugelassen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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