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29.04.2024
29.04.2024
11027 Verwaltungsgericht Neustadt

Bestattungspflicht eines Angehörigen entfällt nicht aufgrund Erbausschlagung oder fehlender Kenntnis vom Verstorbenen

28.04.2020Die Bestattungspflicht für einen Angehörigen besteht auch dann, wenn der Be­stattungs­pflichtige das Erbe ausgeschlagen oder den Verstorbenen nicht gekannt hat. Daher hat eine Halbschwester die Kosten der Bestattung ihres unbekannten Halbbruders zu tragen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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