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02.05.2024
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10810 Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Berufs­feuerwehr­leute haben Anspruch auf finanzielle Entschädigung oder Freizeitausgleich für geleistete Rufbereitschaft

17.03.2020Das Niedersächsische Ober­verwaltungs­gerichts hat den Klagen von 12 Berufs­feuerwehr­leuten der Stadt Oldenburg vollumfänglich, den Klagen von 5 Berufs­feuerwehr­leuten der Stadt Osnabrück teilweise stattgegeben und die beklagten Städte verurteilt, ihnen eine finanzielle Entschädigung oder Freizeitausgleich für geleisteten Bereitschaftsdienst zu gewähren.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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