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27.09.2025
27.09.2025
27097 Kanzlei Nussmann

Belohnende Schenkung und Pflichtteil – droht eine Kürzung?

25.09.2025Schenkung im Erbrecht – nicht jede Zuwendung ist gleichIm Erbrecht unterscheidet das Gesetz streng: Echte Schenkungen verringern den Nachlasswert und können den Pflichtteil des Beschenkten kürzen. Doch bei einer belohnenden Schenkung wird es kompliziert. Diese besondere Form der Zuwendung soll eine bereits erbrachte Leistung würdigen – etwa Pflege oder langjährige Unterstützung.Die spannende Frage lautet also: Wird die Belohnung als Schenkung gewertet – oder bleibt der Pflichtteil unberührt?Der Fachanwalt für Erbrecht erläutert, wann eine Schenkung den Pflichtteil nicht schmälert.Eine belohnende Schenkung wird nicht auf den Pflichtteils­ergänzungs­anspruch angerechnet, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zur erbrachten Leistung ...Weiterlesen auf www.kanzlei-nussmann.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kanzlei-nussmann.de
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