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28.04.2024
28.04.2024
13220 Amtsgericht Düsseldorf

Bei fiktiver Schadensabrechnung besteht keine Pflicht zur Vorlage der Reparaturrechnung

11.01.2021Wird ein Unfallschaden fiktiv abgerechnet, besteht gegenüber der gegnerischen Haft­pflicht­versicherung keine Pflicht zur Vorlage der Reparaturrechnung. Diese Pflicht besteht nur, wenn neben den Netto­reparatur­kosten ebenfalls die auf die Reparaturkosten angefallene Mehrwertsteuer geltend gemacht wird. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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