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27.04.2024
27.04.2024
14550 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Bei Uneinigkeit der Eltern über Schutzimpfungen des Kindes Übertragung der Entscheidungs­befugnis auf der STIKO zustimmenden Elternteil

01.04.2021Die Entscheidung über die Durchführung von Schutzimpfungen für ein gemeinsames Kind kann bei Uneinigkeit der Eltern auf den Elternteil übertragen werden, der seine Haltung an den Empfehlungen der STIKO orientiert. Über die allgemeine Impffähigkeit des Kindes muss unabhängig von einer konkreten Impfung kein Sach­verständigen­gutachten eingeholt werden, da nach den Empfehlungen der STIKO die Impffähigkeit in der konkreten Impfsituation ärztlich zu prüfen ist und bei einer Kontraindikation zu unterbleiben hat. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) wies die Beschwerde eines Vaters zurück.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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