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27.07.2024
27.07.2024
23927 Kanzlei Schmalenberg

Bedarfsgemeinschaft – Wer gehört dazu?

19.05.2022Die Bedarfsgemeinschaft sind alle Personen in einem Haushalt in dem mindestens ein ALG II-Bezieher lebt. Die Bedarfsgemeinschaft dient unter anderem zur Bemessung der Höhe der Bürgergeld-Leistungen, fürher Hartz IV.In der anwaltlichen Praxis habe ich einige Mandanten, die zu wenige Leistungen nach dem SGB II erhalten, sprich Bürgergeld. Einer der häufigsten Gründe ist die fehlerhafte Einschätzung des Jobcenters, ob eine Wohngemeinschaft oder Bedarfsgemeinschaft der antragstellenden Leistungsempfänger vorliegt. Gerade die Einschätzung, ob eine Einstehens­gemeinschaft vorliegt, birgt viele (Beweis-) Probleme. Dies führt wiederum zur fehlerhaften Ermittlung des Grundbedarf und einer falschen Anrechnung von Einkommen. ...Weiterlesen auf www.sos-arbeitsrecht.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.sos-arbeitsrecht.de
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