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27.04.2024
27.04.2024
23404 Kanzlei Schmalenberg

Bedarfsgemeinschaft – Wer gehört dazu?

11.09.2023In der anwaltlichen Praxis habe ich einige Mandanten, die zu wenige Leistungen nach dem SGB II erhalten, sprich Hartz IV. Einer der häufigsten Gründe ist die fehlerhafte Einschätzung des Jobcenters, ob eine Wohngemeinschaft oder Bedarfsgemeinschaft der antragstellenden Leistungsempfänger vorliegt. Gerade die Einschätzung, ob eine Einstehens­gemeinschaft vorliegt, birgt viele (Beweis-) Probleme. Dies führt wiederum zur fehlerhaften Ermittlung des Grundbedarf und einer falschen Anrechnung von Einkommen.Was ist eine Bedarfsgemeinschaft? Der Rechtsbegriff „Bedarfsgemeinschaft“ spielt beim Bezug von Arbeitslosengeld II, wie bereits einleitend festgestellt, eine große Rolle. Obwohl er das Wort „Gemeinschaft“ enthält, gilt: Der oder die ...Weiterlesen auf www.sos-arbeitsrecht.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.sos-arbeitsrecht.de
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