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28.04.2024
28.04.2024
11747 Bayerischer Verfassungsgerichtshof

BayVGH setzt Beherbergungsverbot für Gäste aus inländischem Risikogebiet vorläufig außer Vollzug

31.07.2020Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof (BayVGH) hat im Rahmen eines Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Anordnung das Beherbergungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 1 der 6. Bayerischen Infektions­schutz­maßnahmen­verordnung (6. BayIfSMV) für Gäste, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben, mit Beschluss vorläufig außer Vollzug gesetzt. Im Übrigen hat er den Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung, der sich gegen die pandemiebedingten Pflichten von Hotelbetreibern sowie die zahlenmäßige Begrenzung privater Veranstaltungen und Tagungen/Kongresse richtete, abgelehnt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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