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28.04.2024
28.04.2024
11657 Bundessozialgericht

BSG: Krankenhäuser müssen vor dem 1. Januar 2015 gezahlte Aufwandspauschalen nicht erstatten

20.07.2020Krankenhäuser müssen Aufwandspauschalen, die sie von Krankenkassen für beanstandungslos durchgeführte Prüfungen der sachlich-rechnerischen Richtigkeit von Krankenhaus­abrechnungen vor dem 1. Januar 2015 erhalten haben, nicht erstatten. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 15/19 R).Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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