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29.04.2024
29.04.2024
11292 Bundessozialgericht

BSG: Kein gesetzlicher Unfallschutz für durch Großmutter betreutes Kind ohne Einbeziehung des Jugendamtes

25.05.2020Für ein durch die Großmutter betreutes Kind besteht kein Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn das Jugendamt nicht mit einbezogen ist. Die Einbeziehung setzt zumindest voraus, dass das Jugendamt von der Identität der Tagespflegeperson in Kenntnis gesetzt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­sozial­gerichts hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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