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23.09.2026
23.09.2026
28594 Kanzlei Wrase

BGH zu OBI-Orange: Kein exklusiver Markenschutz für die Farbe Orange

23.09.20261. Worum ging es im Streit um OBI-Orange?OBI hatte den Farbton RAL 2008 „Hellrotorange“ als abstrakte Farbmarke für Einzelhan­delsdienst­leistungen im Bereich von Bau- und Heimwerkerartikeln schützen lassen. Die Wettbewerber Hornbach und Globus wandten sich gegen den Bestand dieser Marke und beantragten ihre Löschung.Das Bundespatentgericht hielt die Löschung für berechtigt. Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Entscheidung am 17.9.2026 im Verfahren I ZB 58/25.OBI kann den beanspruchten Orangeton nicht exklusiv als Marke für die betroffenen Einzelhan­delsdienst­leistungen monopolisieren.Die vorhandenen Nachweise belegten nicht sicher genug, dass Verbraucher gerade in diesem Farbton einen Hinweis auf OBI sehen. ...Weiterlesen auf www.lawst.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.lawst.de
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