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28.04.2024
28.04.2024
12441 Bundesgerichtshof

BGH: Pflicht des Notars zur Klärung der Ver­braucher­eigen­schaft eines der an Beurkundung Beteiligten

23.10.2020Ein Notar ist im Rahmen einer Beurkundung verpflichtet, die Ver­braucher­eigen­schaft der Beteiligten zu klären, wenn dieser Status nicht offensichtlich ist. Bestehen danach weiter Zweifel an der Ver­braucher­eigen­schaft, muss der Notar den Beteiligten wie einen Verbraucher behandeln und die Vorschrift des § 17 Abs. 2a BeurkG beachten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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