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29.04.2024
29.04.2024
11032 Bundesgerichtshof

BGH: Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt trotz unbekannten Geburtsdatums

29.04.2020Eine Auslandsgeburt kann in Deutschland auch dann nachbeurkundet werden, wenn das Geburtsdatum unbekannt ist. Die Beurkundung muss nur mit einem Zusatz über die Unklarheit des Geburtsdatums versehen werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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