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29.04.2024
29.04.2024
18529 Bundesgerichtshof

BGH: Haftung des Tennisspielers für Beschädigung des Tennisplatzes setzt nicht Verstoß gegen Tennisregeln der International Tennis Federation voraus

23.05.2022Beschädigt ein Tennisspieler den angemieteten Tennisplatz, so kommt eine Haftung auch dann in Betracht, wenn er nicht gegen die Tennisregeln der International Tennis Federation (ITF) verstoßen hat. Die Regeln des ITF beziehen sich nur auf die an einem Wettkampf teilnehmenden Sportler und nicht auf die Parteien eines Mietvertrags über einen Tennisplatz. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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