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02.05.2024
02.05.2024
16746 Bundesgerichtshof

BGH-Urteil "Influencer I": Bilder von Sportübungen sowie Fitness- und Ernährungstipps bei Instagram können Werbung eines Personaltrainers darstellen

09.09.2021Der Bundesgerichtshof hat in drei Verfahren über die Frage entschieden, ob Influencerinnen mit ihren Instagram-Beiträgen gegen die Pflicht zur Kennzeichnung von Werbung verstoßen haben. Hier im Verfahren I ZR 90/20 - Influencer I sah der BGH in den Postings von Sportübungen sowie Fitness- und Ernährungstipps eine geschäftliche Handlungen, soweit im Profil ein Hinweis auf eine Internetseite erfolgt, auf der Fitnesskurse und Personaltrainings gegen Entgelt angeboten werden. Auch der Beitrag über ein Produkt (hier Himbeer Marmelade) stellt Werbung dar, wenn beim Anklicken des TapTas der Nutzer zum Instagram-Profil des Herstellers weitergeleitet wird und der Influencer dafür eine Gegenleistung erhalten hat.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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