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28.04.2024
28.04.2024
12037 Finanzgericht Münster

Aufwendungen für künstliche Befruchtung auch für alleinstehende Frau als außergewöhnliche Belastung abziehbar

05.08.2020Kosten für die künstliche Befruchtung einer Frau können zu steuerlich abzugsfähigen außergewöhnlichen Belastungen führen, wobei es nicht darauf ankommt, ob die Frau verheiratet ist oder in einer festen Beziehung lebt. Dies hat das Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 24. Juni 2020 entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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