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15.08.2025
15.08.2025
26364 GSP Dr. Glaser & Scheidt

Atypisch stille Beteiligung schließt Organschaft nicht aus

15.08.2025Hintergrund des Falls: Streit um den „ganzen Gewinn“ Für viele Unternehmensgruppen war es eine gefährliche Grauzone: Wer eine GmbH mit atypisch stiller Beteiligung hatte, riskierte nach Ansicht der Finanzverwaltung den Verlust der körperschaft­steuerlichen Organschaft – und damit hohe Steuernachzahlungen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun im Urteil vom 11.12.2024 (Az. I R 17/21) klargestellt: Diese Sicht […]Der Beitrag Atypisch stille Beteiligung schließt Organschaft nicht aus erschien zuerst auf Scheidt Kalthoff & Partner - Rechtsanwaelte.Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
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