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04.05.2024
04.05.2024
15641 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Anspruch auf unentgeltliche Kopie der eigenen Examensklausuren

10.06.2021Das Landes­justiz­prüfungs­amt muss einem Examensabsolventen eine kostenfreie Kopie seiner Klausuren der zweiten juristischen Staatsprüfung nebst Prüfergutachten in Papierform oder einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung stellen. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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